Gemeinschaftspraxis Andrea Meißner & Dr. Roland Widmer

Hausärzte in Garching


Anforderung von medizinischen Unterlagen der Praxis von Dr. Reichardt-Pacini


Unsere Praxis ist nach Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger durch den Zulassungsausschuß Ärzte München zur Rechtsnachfolgerin der Praxis von Frau Dr. Reichard-Pacini bestimmt worden. Damit ist auf uns die gesetzliche Pflicht zur Archivierung der von ihr angelegten Behandlungsdokumentation übergegangen. 10 Jahre, d.h. bis längstens Ende September 2027, müssen wir diese Daten archivieren und werden sie dann löschen. Wir sind nicht berechtigt, in diese Daten ohne Ihr Einverständnis Einblick zu nehmen oder anderen, z.B. einem neuen Hausarzt, Einblick zu verschaffen. Sie können jedoch Kopien Ihrer von Frau Dr. Reichard-Pacini gespeicherten Behandlungsdokumentation anfordern.

Hierfür brauchen wir von jedem Patienten eine unterschriebene Anforderung der Unterlagen mit dem Einverständnis, ausschließlich soweit zum Ausdruck von Kopien erforderlich, Einblick in die Patientenakten zu nehmen, da wir ansonsten die relevanten Befunde nicht heraussuchen können. Anforderungen ohne Unterschrift (per Telefon oder E-Mail) dürfen deshalb nicht bearbeitet werden.

Die Anforderung von Unterlagen durch Eltern für ihre Kinder ist nur dann möglich, wenn die Kinder noch keine ausreichende Einsichtsfähigkeit besitzen, da die ärztliche Schweigepflicht bei einsichtsfähigen Kindern auch gegenüber den Eltern gilt. Wir bitten Sie daher, die Kinder ab einem Alter von 10 Jahren ebenfalls unterschreiben zu lassen.

Bitte senden Sie uns die hier herunterzuladende Einverständniserklärung unterschrieben per Post oder per Fax (089-30 666 278) zurück.  In medizinischen Notfällen bitten wir um telefonische Anforderung durch Ihren neuen Hausarzt.